Modernisierung im Gebäudebestand
![]() |
Modernisierung im Gebäudebestand spart Energie und sichert Arbeitsplätze!
In Verbindung mit den ohnehin anstehenden Renovierungsarbeiten am Gebäude können mit vergleichsweise einfachen Zusatzmaßnahme beachtliche Energieeinsparungen erreicht werden. Zudem wird der Wohnkomfort und die Behaglichkeit gesteigert und die "2. Miete" gesenkt. Dieses verbessert den Verkauf und die Vermietbarkeit des Objektes.
- Reduzierung der Verbrauchskosten
- Energieeinsparung
- Umweltschutz durch verminderte Schadstoffemission
- Bewusstes Instandhalten
- Ganzheitliches Modernisieren
- Wohnkomfort steigern
- Arbeitsplätze sichern
- Wirtschaftlicher Impuls
- Wertsteigerung des Objektes
Sollten Sie Fragen haben, möchten Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen oder haben Sie Interesse an einer individuellen Beratung - nutzen Sie E-Mail oder rufen Sie an.
Wir freuen uns auf Sie!
Infos zum Energieausweis
|
Seit 1. November 2004 müssen alle Heizungsanlagen die niedrigen Grenzwerte der Abgasverluste der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen! Nach Ablauf der Übergangsfrisen der BImSchV Ende Oktober 2004 dürfen Anlagen mit einer Heizleistung von über 4 bis max. 25 Kilowatt einen Abgasverlust von 11 % nicht überschreiten, Kessel von über 25 bis 50 Kilowatt 10%. Eine Heizanlage zu betreiben, die die BImSchV-Werte nicht erreicht, gilt als Ordnungswidrigkeit und mit Bussgeld ist zu rechnen. Heizkessel die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis zum 01. Januar 2006 erneuert werden. Bei Brennererneuerung ab 01.11.1996 gilt die Frist bis zum 31.12.2008. Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen (z.B. dem Keller) liegen, müssen bis zum 31.Dezember 2006 gedämmt werden. Grundsätzlich gilt: Je besser die Leistung der Heizanlage auf den Wärmebedarf Ihres Gebäudes abgestimmt ist, umso mehr Energie wird eingespart! Bis Februar 2002 war die DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden) die Grundlage für eine richtige Bemessung der Heizkörper und der Heizkesselleistung. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung zu einem Regelwerk zusammengefaßt und fortgeschrieben. Neben der Gebäudehülle wird nun auch der Energiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung berücksichtigt inklusive aller Umwandlungsverluste (Betrachtung des Primärenergiebedarfs). Hier ist der Fachmann gefragt - wir helfen Ihnen !
|
|
Qualität am Bau
|
Qualität am Bau ist das Anliegen von KomZeniT und seinen angeschlossenen Partnern. Dazu gehört neben der fachlichen Qualität der Unternehmen der Einsatz von Qualitätsbaustoffen und eine qualifizierte Beratung des Verbrauchers.
|
|
Aktuelles
Selbst-Test: Ist mein Haus ein Schluckspecht? |
||
|
Ist mein Haus ein Schluckspecht? Hier erhalten Sie einen "Schnelltest" zur Ermittlung Ihres Verbrauches:(Umrechnung: 1 Liter Öl = ca. 1 cbm Erdgas = 10 kWh) 1. Schritt:Sie verbrauchen 2.200 literÖl/cbm Gas/Jahr x 10 = 22.000... |
||
Qualität am Bau |
||
|
Qualität am Bau ist das Anliegen von KomZeniT und seinen angeschlossenen Partnern. Dazu gehört neben der fachlichen Qualität der Unternehmen der Einsatz von Qualitätsbaustoffen und eine qualifizierte Beratung des Verbrauchers.... |
||




